NDA + Zugangsregelung
Vertraulichkeits- und Zugangsvereinbarung
1 Parteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen Y. Baris Ozgun, Krefelder Str. 4, 10555 Berlin, Deutschland (nachfolgend Auftragnehmer) und (nachfolgend Auftraggeber).
2 Zweck
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer vorübergehend Zugang zu Systemen, Dokumenten oder anderen vertraulichen Informationen im Rahmen von zu gewähren, um eine technische Analyse, Prüfung oder Beratungsleistung zu ermöglichen.
Diese Vereinbarung regelt die Vertraulichkeit sowie den Umfang und die Modalitäten des Zugangs, bevor ein separater Dienst- oder Werkvertrag geschlossen wird.
3 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen dieser Vereinbarung bekanntgemachten Informationen (einschließlich Zugangsdaten, Systemstrukturen, Geschäftsdaten, Quellcodes und sonstige interne Informationen) streng vertraulich zu behandeln.
Die vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder für eigene Zwecke genutzt werden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt unbegrenzt, also auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.
Ausgenommen sind Informationen, die dem Auftragnehmer bereits bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder ihm durch Dritte ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden.
4 Umfang des Zugangs
Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ausschließlich den Zugang, der zur Durchführung der vereinbarten Analyse oder Prüfung erforderlich ist. Der Zugang beschränkt sich auf:
- Lesezugriff auf relevante Systeme, Konfigurationen und Dokumentationen soweit vereinbart
- Keine produktiven Eingriffe ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung
- Keine Speicherung der Zugangsdaten über den Analysezeitraum hinaus
Systeme / Bereiche, auf die Zugang gewährt wird:
Zeitraum des Zugangs: bis
5 Rückgabe und Löschung
Nach Abschluss der Analyse oder auf Verlangen des Auftraggebers werden alle übermittelten Zugangsdaten, Dokumente und Kopien unverzüglich gelöscht oder vernichtet. Der Auftragnehmer bestätigt die Löschung auf Anfrage schriftlich.
6 Kein Auftragsverhältnis
Diese Vereinbarung begründet kein Dienst-, Werk- oder sonstiges Auftragsverhältnis. Ein solches bedarf eines separaten schriftlichen Vertrages. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die Analyse hinaus tätig zu werden.
7 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8 Unterschriften
Krefelder Str. 4, 10555 Berlin, Deutschland
contact@thebozgun.com