Zurück
Entwurf – vor Verwendung anwaltlich prüfen lassen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieses Dokuments. Die englische und türkische Fassung dienen lediglich der Information.

Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäß Art. 28 DSGVO

§ 1 Parteien

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird geschlossen zwischen:

Verantwortlicher (Auftraggeber):
 ,  , E-Mail:  

Auftragsverarbeiter:
Y. Baris Ozgun, Krefelder Str. 4, 10555 Berlin, Deutschland, E-Mail: contact@thebozgun.com

Der AVV ist Bestandteil des Hauptvertrags und geht diesem hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen vor. Gegenstand der Auftragsverarbeitung:  .

§ 2 Gegenstand und Dauer

Dieser AVV gilt ab Datum der letzten Unterzeichnung und endet mit Beendigung des Hauptvertrags. Pflichten, die ihrem Wesen nach über das Vertragsende hinauswirken (insb. Vertraulichkeit, Löschung), bleiben bestehen.

§ 3 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen ( ). Verarbeitungstätigkeiten umfassen: Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung und Löschung.

Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist unzulässig.

§ 4 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Datenkategorien:  

Betroffene Personen:  

Besondere Kategorien gemäß Art. 9 DSGVO werden nicht verarbeitet, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.

§ 5 Weisungsrecht des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Weisungen erfolgen in Textform; mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

§ 6 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO): Alle zur Verarbeitung befugten Personen unterliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung und werden in den einschlägigen Datenschutzbestimmungen unterwiesen.

Datensicherheit (Art. 32 DSGVO): Der Auftragsverarbeiter trifft alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die konkreten Maßnahmen sind in Anlage 1 beschrieben.

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO.

§ 7 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen zulässig. Genehmigte Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt.

Beabsichtigte Änderungen werden mindestens 14 Tage vorab in Textform mitgeteilt. Der Verantwortliche kann Änderungen schriftlich ablehnen; in diesem Fall steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Dem Unterauftragsverarbeiter werden dieselben datenschutzrechtlichen Pflichten auferlegt (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

§ 8 Unterstützung bei Betroffenenrechten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen gemäß Art. 15–22 DSGVO. An den Auftragsverarbeiter gerichtete Anfragen werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.

§ 9 Meldung von Datenschutzverletzungen

Datenschutzverletzungen im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO werden dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet.

Die Meldung enthält Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personenanzahl, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene Maßnahmen.

§ 10 Löschung und Rückgabe

Nach Abschluss der Leistungen oder auf Weisung des Verantwortlichen werden alle personenbezogenen Daten gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine rechtliche Aufbewahrungspflicht besteht. Löschung wird in Textform bestätigt.

§ 11 Nachweis- und Kontrollrechte

Der Auftragsverarbeiter stellt alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung zur Verfügung und ermöglicht Prüfungen durch den Verantwortlichen oder einen beauftragten Prüfer (mindestens 14 Tage Ankündigung, einmal jährlich, Kosten trägt der Verantwortliche).

§ 12 Haftung

Jede Partei haftet für Datenschutzverletzungen im Umfang ihrer eigenen Verantwortlichkeit gemäß Art. 82 DSGVO. Die Gesamthaftung des Auftragsverarbeiters ist je Schadensereignis auf   begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 13 Schlussbestimmungen

Textform: Änderungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.

Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Unterschriften

Ort, Datum

 ,  

Verantwortlicher – Unterschrift

Name / Funktion

 

Ort, Datum

 ,  

Auftragsverarbeiter – Unterschrift

Name / Funktion

Y. Baris Ozgun

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

MaßnahmenbereichBeschreibung
ZutrittskontrolleArbeit im Homeoffice, verschließbarer Arbeitsbereich, keine eigenen Serverräume; physische Infrastruktur ausschließlich bei den in Anlage 2 genannten Anbietern.
ZugangskontrollePasswortmanager, starke individuelle Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung auf allen Konten, vollverschlüsselte Festplatte.
ZugriffskontrolleRollenbasierte Zugriffsrechte nach dem Least-Privilege-Prinzip, getrennte Zugangsdaten je Kunde und je Umgebung.
WeitergabekontrolleTLS-Verschlüsselung bei allen Übertragungen, SSH-Zugriff ausschließlich per Key, keine Übertragung über unverschlüsselte Kanäle.
EingabekontrolleVersionskontrolle mit Git, nachvollziehbare Commit-Historie, Protokollierung von Änderungen an Produktivsystemen.
AuftragskontrolleVerarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, Auftragserteilung in Textform.
VerfügbarkeitskontrolleRegelmäßige automatisierte Backups, Wiederherstellungstests, redundante Infrastruktur der eingesetzten Hosting-Anbieter.
TrennungsgebotGetrennte Umgebungen und Datenbanken je Kunde und je Projekt (Development, Staging, Production).
VerschlüsselungTLS 1.2 oder höher im Transport, Verschlüsselung ruhender Daten, verschlüsselte Backups.

Anlage 2 – Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter

AnbieterZweck / DienstLand
wird projektbezogen festgelegt
wird projektbezogen festgelegt
wird projektbezogen festgelegt

Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.